Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb Consulting - Coaching - Messedienstleistungen - Jörg Messwarb

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

JÖRG MEßWARB - MB SERVICES
Von -Leyden-Str.24
65191 Wiesbaden

(im folgenden Text Auftragnehmer genannt)

I. Vertragsgrundlagen

1.) Allen dem Auftragnehmer erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde

- das Angebot
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die Honorar- und Verrechnungssätze von Beratern und Trainer des Auftragnehmers

für a) Firmen-interne Seminare, Trainings und Coachings
b) Offene Seminare und Trainings
c) Messedienstleistungen und Vermittlung von Messearchitekturen sowie Marken-
inszenierungen aller Art.

2.) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

II. Vertragsinhalt

1.) Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend; Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen, Konzepte

1.) Der Auftragnehmer ist an sein Angebot 20 Werktage ab Angebotsdatum gebunden.

2.) Die Angebote bei Messearchitekturen (Messestände und ähnliche Bauten sowie andere entsprechende Dienstleistungen) werden nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm und der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen / bei Firmen-internen Seminaren den Briefings / Anweisungen ausgearbeitet. Für die Richtigkeit dieser
Unterlagen und Briefings, insbesondere derjenigen der Ausstellungsleitung oder
Personalleitung / Trainingsleitung haftet der Auftragnehmer nicht.


3.) Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden oder aufgrund fehlerhafter Unterlagen des Auftraggebers oder der Ausstellungsleitung / Personalleitung / Trainingsleitung erforderlich werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.) Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Konzepte, Konzeptansätze, Fertigungs – und
Montageunterlagen bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum des Auftragnehmers. Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. dürfen
nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung
des Auftragnehmers weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich (binnen 5 Arbeitstagen) dem Auftragnehmer zurückzugeben.

4.1) Für Seminare und Trainings gilt zusätzlich:
Seminarunterlagen, sowie die auch davor, während und danach zur Verfügung gestellte
Software dürfen keinesfalls ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers
vervielfältigt werden. Alle Dokumente, Unterlagen und Skripte des Auftragnehmers
sind ausschließlich zur persönlichen, privaten Nutzung bestimmt und unterliegen dem
Copyright.

IV. Vertragsschluss, Anmeldung, Rücktritt

1.) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang abgelehnt werden.

2.) Bei Firmen-internen Seminaren und Trainings wird durch die Rücksendung des ausgefüllten Anmeldeformulars oder Zusendung einer schriftlichen Buchung per Post, E-Mail oder Fax
und die vom Auftragsnehmer erstellte Bestätigung des Trainingstermins die jeweilige
Veranstaltung verbindlich.

3.) Eine Stornierung / Rücktritt vom Auftraggeber ist schriftlich mitzuteilen. Im Falle
einer Stornierung / Rücktritt berechnen wir folgende Bearbeitungsgebühren:

3.1) bei Firmen-internen Seminaren:
- bis zum 10. Arbeitstag vor Seminarbeginn 40 % des vereinbarten Tagessatzes
- danach ist die gesamte, im Vertrag festgelegte Gebühr fällig

3.2) bei offenen Seminaren:
- bis 15 Arbeitstage vor Vertragsbeginn € 60.-
- danach bzw. bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers die gesamte im
Vertrag aufgeführte Seminargebühr.
- eine Vertretung des Teilnehmers ist nach schriftlicher Kurzinformation möglich.

V. Preise

1). Die Angebotspreise haben nur bei kompletter Auftragerteilung des angebotenen Objekts oder
des Projekts bzw. des Seminars Gültigkeit.

2.) Zu den angebotenen Preisen kommen, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt, die
Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu.

3.) Bei Warenlieferungen:
Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und schließen
Verpackung, Fracht und Versicherung usw. nicht ein.

4.) Verzögert sich nach Beginn, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die
nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen
Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung
gültigen Verrechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich Reisezeiten), Transportgeräte,
Materialpreise und sonstige Preise des Auftragnehmers.

5.) Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden (auch Hotel– oder Raumreservierungen), oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, der Ausstellungsveranstalter, der Personalleiter oder
des verantwortlichen Seminarbestellers, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, bedingt sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.4

6.) Bei Fullservice - Projekten:
Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seines Projektes (z.B. einer Seminar/Trainingsreihe oder Markenauftritt) ausgeführt werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Für insoweit verauslagte Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.

7.) Seminargebühren
Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungserhalt und in voller Höhe zu entrichten. Der Abzug von Skonto ist unzulässig. Bei Firmen-internen Trainings und Seminaren sind, soweit nichts anderes vereinbart die Reise- und Aufenthalts- und Übernachtungskosten des / der Trainer(s) nicht im Preis eingeschlossen.

VI. Gewährleistung, Terminänderungen und Stornierung

1.) Bei Gewährleistung von Gesamtprojekten mit baulichen Gewerken oder/mit
Materiallieferungen sowie Fullserviceprojekten werden bei Angebotsabgabe
gesonderte AGB zusätzlich je nach Projekt vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt und entsprechend den gesetzlichen Obliegenheiten bekannt gegeben.

2.) Terminänderungen , Stornierungen bei offenen Seminaren

Terminänderungen und Absagen von Seminaren z.B. bei höherer Gewalt u. ä.
oder bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Auftragnehmer vor. Bei Annullierung
des Seminars seitens des Auftragnehmers erstattet dieser die bezahlten Teilnahmegebühren
innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe zurück. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.

Seitens des Auftragnehmers besteht in derartigen Fällen keine Verpflichtung zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfällen. In Ausnahmefällen ist ein Dozentenwechsel oder eine Änderung des Veranstaltungsablaufs bzw. Austragungsortes
notwendig. Bei derartigen Fällen ist der Auftraggeber / Semiarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt.

VII. Hotel / Zimmerreservierung

Spätestens 15 Tage vor Seminar / Trainingsbeginn versendet der Auftragsnehmer
die Hotel – und Anreiseinformationen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Seminarteilnehmer nehmen die Zimmerbuchung sowie Hotelreservierung selbst vor.

VIII Zahlungsbedingungen

1.) Für Seminargebühren gelten zusätzlich die unter Punkt V. Pos.7 genannten Bedingungen.

2.) Für alle Projekt – und Dienstleistungen gelten folgende Bedingungen:

2.1) Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort
zur Zahlung fällig.

2.2) Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

2.3) Bei Zahlungsverzug (14 Tage nach Rechungsdatum) ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen. (mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz). Der Auftragnehmer ist nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann der Auftragnehmer 40% der Auftragssumme verlangen.

IX. Aufrechnung und Abtretung

1.) Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist für den Auftraggeber
ausgeschlossen.

2.) Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur nach vorheriger
Zustimmung des Auftragnehmers übertragbar. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fälle,
in denen nach Planung und Entwurfs/ Konzeptfertigung eines Projektes durch den Auftragnehmer das Vertragsverhältnis endet.

X. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogene Daten, gleich ob sie vom Auftragnehmer
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet werden.

XI Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Wiesbaden, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

XII. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung im Vertrag unwirksam oder nichtig sein, bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Gleiches gilt für Anmeldeformulare bei Firmen- internen oder offenen
Seminaren.

 

 

 

 

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